Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Praxis gilt es die Auszahlung der Energiepreispauschale vorzubereiten. Dies erfolgt im Grundsatz mit der Lohnabrechnung für September 2022, muss aber entsprechend vorbereitet werden. Hierzu hat die FinVerw einen umfangreichen FAQ-Katalog veröffentlicht, der viele Detailfragen klärt.
Daneben stellen wir ausführlich dar, welche Konsequenzen die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem selbstgenutzten Eigenheim bei der Umsatzsteuer nach sich zieht. Insoweit kann der Stpfl. vielfach den steuerlichen Pflichten aus dem Weg gehen, andererseits können aber auch steuerliche Vorteile in Gestalt des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung der Anlage genutzt werden.