Mandanten-Rundschreiben 02/2023

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Solidaritätszuschlag für 2020 und 2021 verfassungsgemäß • Häusliches Arbeitszimmer und Home-Office-Pauschale: Neuregelung ab 1.1.2023 • Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Miet-/Pacht- und Leasingverträgen

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer und zur Home-Office-Pauschale grundlegend überarbeitetet. Es ergibt sich teilweise ein erweiterter Zugang zu diesen Regelungen und die ansetzbaren Beträge sind teilweise deutlich erweitert worden. Diese Möglichkeiten gilt es ab 2023 zu nutzen.

Lange erwartet wurde die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Erhebung des Solidaritätszuschlags. Die Erhebung des Solidaritätszuschlags war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig, wie der BFH mit Urteil vom 17.1.2023 entschieden hat. Vermutlich wird diese Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

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