Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mittelpunkt der Diskussion steht aktuell die Reform der Grundsteuer. Nun liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, sodass erste Konsequenzen abgeschätzt werden können. Letztlich bleibt allerdings abzuwarten, wie die Kommunen mit den Grundsteuer-Hebesätzen umgehen werden. Auch enthält der Gesetzentwurf eine Öffnungsklausel für die Länder, sodass diese nunmehr eigene gesetzliche Grundlagen für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage erlassen können.
Beschlossen wurde nun doch die Sonderabschreibung zur Förderung des Mietwohnungsneubaus. Dies könnte einen Impuls für beabsichtigte Baumaßnahmen geben.
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