Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bereich der aktuellen Gesetzgebung tut sich einiges. Mittlerweile hat sich der Bundesrat sowohl mit den Gesetzentwürfen zur Grundsteuer als auch zur Elektromobilität beschäftigt. Diese Gesetzesvorhaben scheinen das parlamentarische Verfahren wie vorgesehen und ohne größere Korrekturen zu durchlaufen. Zusätzlich wurde vom Bundeswirtschaftsministerium ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz vorgelegt. Der große Wurf ist es unseres Erachtens nicht, aber immerhin wird in einzelnen Punkten Bürokratie abgebaut.
Des Weiteren berichten wir über ein erneutes Urteil zu einem Hinzuschätzungsfall bei nicht ordnungsmäßiger Kassenführung. Tagesendsummenbons wurden nicht täglich erstellt und diese wiesen technisch bedingt keine Stornierungen aus. Die formelle Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung war dadurch nicht gegeben, was zu einer erheblichen Hinzuschätzung führte.