Sehr geehrte Damen und Herren,
zum einen ist über eine Vielzahl an gesetzlichen Neuregelungen zum Jahreswechsel zu berichten. So wurde insbesondere die Steuerermäßigung für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum beschlossen, welche nun umfassende Möglichkeiten eröffnet. Auch die steuerliche Vergünstigung von betrieblich bzw. als Firmenwagen genutzten Elektrofahrzeugen ist nochmals deutlich erweitert worden.
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Download Anhang zum Mandantenrundschreiben 01/2020 PDF
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