Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Mandanten-Rundschreiben stehen Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Vordergrund. So sollen die Bedingungen für das Kurzarbeitergeld für Fälle längerer Bezugsdauer deutlich verbessert werden. Auch sollen Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers bis zu 80 % des eigentlichen Nettoentgelts nun steuerfrei gestellt werden. Weiterhin hat die Finanzverwaltung geregelt, dass Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine Bonuszahlung in Höhe bis zu 1 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei – zeitlich befristet bis Ende dieses Jahres – gewährt werden kann.
Zudem kann in einem sehr einfachen pauschalierten Verfahren eine begrenzte Herabsetzung bzw. Erstattung der Vorauszahlungen für 2019 erlangt werden, wenn für 2020 ein steuerlicher Verlust erwartet wird.