Tober Mandanten- Rundschreiben 05/2020

|   Mandantenrundschreiben

Befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze • Umsatzsteuersätze bei Restaurationsleistungen • Entlastungen durch (Zweites) Corona-Steuerhilfegesetz • Entfernungspauschale

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterstützt der Gesetzgeber massiv auch mit steuerlichen Maßnahmen. Zu nennen sind insbesondere die zeitlich befristete Absenkung der Umsatzsteuersätze und diverse Maßnahmen im ertragsteuerlichen Bereich, wie die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung, die Ausweitung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und deutliche Erleichterungen beim steuerlichen Verlustrücktrag. Die Chancen dieser Maßnahmen gilt es zu nutzen. Die Absenkung der Umsatzsteuersätze bedarf allerdings sorgfältiger Umsetzung in der Praxis. Hierzu informieren wir ausführlich in einer Sonderbeilage.

Daneben sind der Kinderbonus 2020, die Ausweitungen des Kurzarbeitergelds und die Steuerfreiheit von Zuschüssen zum Kurzarbeitergeld zu nennen, so dass auch insbesondere Arbeitnehmer und Familien entlastet werden bzw. mehr finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

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