Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mittelpunkt stehen aktuell die Gesetzesänderungen zum 1.1.2021. Das Jahressteuergesetz 2020 hat eine Vielzahl an Detailänderungen gebracht, die für die Praxis von Bedeutung sind. Hervorzuheben sind die Home-Office-Pauschale für die Jahre 2020 und 2021, weitreichende Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag, Änderungen für gemeinnützige Körperschaften (einschließlich Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags und der Ehrenamtspauschale) und zum 1.7.2021 in Kraft tretende Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Erfassung von Leistungen über elektronische Märkte.
Weiterhin ist auf die Rechtsprechung des BFH hinzuweisen, der die Arbeitshilfe der FinVerw zur Aufteilung des Kaufpreises für bebaute Grundstücke zwecks AfA-Berechnung wegen schwerwiegender systematischer Mängel verworfen hat.
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