Sehr geehrte Damen und Herren,
der anstehende Jahreswechsel sollte zum Anlass genommen werden, eine Bestandsaufnahme durchzuführen hinsichtlich der Regelungen, die sich ab dem 1.1.2022 ändern, und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt insbesondere für Fragen des Lohnsteuerabzugs.
Aber auch der regelmäßig zum 31.12.2021 anstehende Jahresabschlussstichtag bedarf der Vorbereitung. Insbesondere müssen sachverhaltsgestaltende Maßnahmen der Bilanzpolitik rechtzeitig eingeleitet werden, um bestehendes Gestaltungspotenzial auszuschöpfen. Dabei sind auch die anstehenden bzw. bereits eingetretenen Änderungen in den Blick zu nehmen, so z.B. das Auslaufen der degressiven Abschreibung und die Möglichkeit der „Sofortabschreibung“ bei Investitionen in bestimmte IT-Hardware und Anwendersoftware.