Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jahreswechsel 2021/2022 geht nicht nur einher mit punktuellen Gesetzesänderungen. Vor allem im Bereich der Lohnsteuer sind die alljährlichen Anpassungen zu beachten. Darüber hinaus sind manche Branchen nach wie vor von der Corona-Pandemie belastet, so dass die aktuell verlängerten Hilfsprogramme von Bedeutung sind.
In einer Beilage gehen wir ausführlich auf die Ermittlung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 ein. Sämtliche Grundstückseigentümer müssen voraussichtlich im Zeitraum vom 1.7.2022 bis 31.10.2022 eine Erklärung mit den erforderlichen Werten abgeben, damit das Finanzamt die Grundsteuerwerte ermitteln kann, die dann ab 2025 Basis der Grundsteuer sein werden. Insoweit ist zu beachten, dass es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, sondern etliche Bundesländer abweichende Regelungen geschaffen haben.